1. Soweit nicht im Einzelfall eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der W&W Human Resources – Ivonne Wresch (nachfolgend W&W genannt). Sie gelten für alle Verträge zur Personalvermittlung und zu allen übrigen Personaldienstleistungen. Hiervon abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten als widersprochen und sind ausgeschlossen.
  2. Der Auftraggeber erkennt bei Verträgen zur Personalvermittlung die ursächliche Beratungs-, Such- und Vermittlungstätigkeit von W&W an.
  3. Daten über zu besetzende Positionen und über Bewerber werden nur erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit dies zur Projektentwicklung erforderlich ist. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm erteilten Daten und Auskünfte nicht zweckentfremdet zu verwenden oder an Dritte weiterzuleiten. Die Parteien verpflichten sich wechselseitig zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz und tragen für deren Einhaltung Sorge. Die vorstehenden Verpflichtungen bestehen auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.
  4. Die von W&W gemachten Angaben zu einem Bewerber beruhen auf den ihr durch den Bewerber selbst erteilten Informationen bzw. auf Informationen durch Dritte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann W&W daher nicht übernehmen.
  5. W&W übernimmt keine Besetzungsgarantie und keine Gewähr dafür, dass der Bewerber die vom Auftraggeber gesetzten Erwartungen erfüllt oder bestimmte Arbeitsergebnisse erzielt. Eine Gewährleistung für die Arbeit des vermittelten Bewerbers ist ausgeschlossen.
  6. Im Übrigen richtet sich die Haftung W&W nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei fahrlässig verursachten Schäden haftet W&W nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Dies gilt nicht für Körperschäden/Todesfälle. Eine Haftung von W&W für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
  7. Soweit W&W aufgrund vom Auftraggeber zu vertretender Verstöße gegen das AGG von einem Bewerber in Anspruch genommen wird, stellt der Auftraggeber W&W diesbezüglich von sämtlichen Ansprüchen inklusive Rechtsverfolgungskosten frei.
  8. Hat sich ein durch W&W vorgestellter Bewerber bereits zu einem früheren Zeitpunkt oder parallel beim Auftraggeber beworben, so ist der Auftraggeber verpflichtet, W&W hierüber innerhalb von 3 Werktagen zu informieren. In diesem Fall erbringt W&W keine weiteren Leistungen bezüglich dieses Bewerbers. W&W hat auch dann einen Anspruch auf das Vermittlungshonorar, wenn der Bewerber zunächst keinen Arbeitsvertrag erhält, aber innerhalb von 6 Monaten nach Präsentation durch W&W vom Kunden oder einem mit ihm nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen eingestellt wird.
  9. Ein Vertrag zur Personalvermittlung kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist von beiden Vertragsparteien gekündigt werden. Als Zeitpunkt der Kündigung gilt der Posteingang bei W&W (Eingangsstempel). Kommt ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und einem von W&W vorgeschlagenen Bewerber nach Kündigung des Vertrages zur Personalvermittlung zustande, so wird das Honorar dennoch in voller Höhe fällig.
  10.  Der Anspruch von W&W auf ein Vermittlungshonorar wird, sofern nichts anderes vereinbart wurde, durch Abschluss eines gültigen Arbeitsvertrages zwischen Arbeitgeber und Bewerber begründet.
  11. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem von W&W vorgeschlagenen Bewerber innerhalb von 5 Tagen nach Vertragsunterzeichnung von W&W schriftlich anzuzeigen. 
  12. Wird der Arbeitsvertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er mit einem anderen durch W&W vorgeschlagenen und/oder beurteilten Bewerber zustande oder wird ein Bewerber für einen von der Stellenbeschreibung abweichenden Arbeitsplatz vorgesehen, so berührt dies den Honoraranspruch von W&W nicht. 
  13. Der Rechungsbetrag ist mit Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig und innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Rechnung zu zahlen, wobei es auf den Zahlungseingang bei W&W ankommt. Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät der Auftraggeber auch ohne Mahnung in Verzug.
  14. Mündliche Nebenabreden bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht. Alle Änderungen und Nachträge zum Vertrag bedürfen der Schriftform; auch mündliche oder telefonische Zusagen müssen zu ihrer Wirksamkeit schriftlich bestätigt werden. 
  15. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Zusammenhang mit dem Vertrag ist Zossen. 
  16. Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen lückenhaft oder unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Es gilt dann eine solche Regelung als vereinbart, die zulässiger Weise dem zum Ausdruck gebrachten Vertragswillen am nächsten kommt.

Stand 01. September 2024